Beherbergungsordnung
- BEHERBERGUNGSORDNUNG FOŘTOVNA POTŮČKY
- Um ein sauberes Milieu zu bewahren, bitten wir die Gäste, vor dem Betreten des Ferienhauses ordentlich die Schuhe zu reinigen und eigene Pantoffeln zu benutzen. Es stehen auch Pantoffeln zur Verfügung.
- In allen Räumlichkeiten des Ferienhauses Fořtovna ist es verboten, zu rauchen offenes Feuer anzuzünden und Pyrotechnik zu verwenden.
- Personen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen stehen, die diese Substanzen mitführen und hier konsumieren wollen (mit Ausnahme von Medikamenten), ist der Zutritt zum Ferienhaus untersagt.
- Die Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt als nächtliche Ruhezeit. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass die Nachbarn in der Umgebung in diesem Zeitraum nicht durch Lärm aus offenen Fenstern gestört werden; ansonsten ist die Auslegung dieser Ruhezeit Sache der Personen, die das Haus gemietet haben.Enthalten Sie sich binnen dieses Zeitraums auch bitte auch lärmender Aktivitäten im Garten.
- Hunde und sonstige Heimtiere dürfen lediglich mit der Einwilligung des Vermieters und nach gegenseitiger Absprache der Verhaltensregeln ins Ferienhaus mitgenommen werden.
- Bitte nehmen Sie keine Sportgeräte und -gegenstände mit aufs Zimmer. Benutzen Sie bitte auch keine privaten Elektrogeräte (dieses Verbot betrifft keine Geräte, die zur persönlichen Hygiene dienen oder Kleinelektronik wie z.B. Notebooks, Tablets oder Mobiltelefone).
- Nehmen Sie keine Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände des Ferienhauses mit und stellen Sie ohne die Einwilligung des Vermieters keine Einrichtungsgegenstände des Hauses Fořtovna um.
- Zu Beginn der Beherbergung übernimmt die Person, die das Ferienhaus gemietet hat, das Objekt ohne Mängel; im Falle festgestellter Mängel ist sie verpflichtet, diese dem Vermieter unverzüglich nach der Übernahme zu melden.
- Falls es zur Beschädigung von Zimmern oder an Einrichtungsgegenständen des Ferienhauses kommt – sei es aus Fahrlässigkeit oder absichtlich – ist der Gast verpflichtet, den Schaden sofort zu melden und zu ersetzen. Für die Bezahlung ist die Person verantwortlich, die das Ferienhaus gemietet hat.
- Es ist untersagt, im Ferienhaus Räumlichkeiten (oder geschlossene Zimmer) zu betreten, die nicht den Gästen vorbehalten sind.
- Die Gäste sind verpflichtet bei jedem Weggang das Licht in den Zimmern auszuschalten; öffnen Sie die Fenster zum Lüften in der kühlen Jahreszeit bitte nur für die notwendige Dauer, lassen Sie sie bitte nicht lange geöffnet.
- Der Betreiber hat alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um Gesundheitsschäden bei den Gästen zu vermeiden. Der Betreiber haftet bei normalem Betrieb jedoch nicht für die Gesundheit der Gäste. Lassen Sie bitte anvertraute Personen nicht ohne Aufsicht.
- Jeder Gast ist verpflichtet, seine Sachen so abzusichern, dass deren Diebstahl oder Beschädigung vermieden wird, dies betrifft auch in den Fahrzeugen hinterlassene Gegenstände. Schließen Sie deshalb bitte immer alles ab. Für Verluste oder Beschädigungen haftet der Betreiber nur zu den Bedingungen und bis zur Höhe laut einschlägigen zivilrechtlichen Vorschriften.
- Sofern dies mit dem Besitzer nicht im Voraus abgesprochen wurde, ist auf dem Grundstück keine Beherbergung in Campingform gestattet.
- Wir bitten um die Sortierung Ihrer Abfälle und ihre Entsorgung in die Container hinter der Umzäunung.
- Alle Gäste sind zur Einhaltung dieser Beherbergungsordnung verpflichtet. Im Falle einer groben Verletzung der Beherbergungsordnung oder gegen gute Sitten verstoßender Handlungen seitens des Gastes, ist der Besitzer des Ferienhauses berechtigt die Beherbergung zu beenden.